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VG München, 13.03.2012 - M 2 M 12.923 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kostenerinnerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06
Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr
Auszug aus VG München, 13.03.2012 - M 2 M 12.923
Ob insoweit die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO entbehrlich ist (so BGH, Beschl. v. 13.04.2007, II ZB 10/06, NJW 2007, 2187), kann letztendlich dahingestellt bleiben, da sich die Parteien in der mündlichen Verhandlung am 22. November 2011 ausweislich des Protokolls (S. 5) geeinigt haben, dass der Kläger ¾ und die Beklagte ¼ der Verfahrenskosten trägt. - VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777
Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender …
Auszug aus VG München, 13.03.2012 - M 2 M 12.923
Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.06.2008, 10 C 08.777, ). - VGH Bayern, 31.10.2002 - 25 C 02.1466
Auszug aus VG München, 13.03.2012 - M 2 M 12.923
Die ausschlaggebende Ursache für die Einigung muss er dagegen nicht gesetzt haben (vgl. BayVGH, Beschl. v. 31.10.2002, 25 C 02.1466, zur damaligen Vergleichsgebühr).
- VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 1 M 11.503
Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung
Die Einigungsgebühr entfällt nach Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV-RVG nur dann, wenn der Rechtsstreit nicht durch ein mehrseitiges Einvernehmen, sondern durch ein einseitiges Anerkenntnis beendet wird, wobei auch hier ein rein materielles Anerkenntnis genügt (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 2 C 12.2523; B.v. 26.6.2009 - 21 C 09.700; B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777; OVG Hamburg, B.v. 22.8.2007 - 3 So 79/07; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.923 - alle in juris veröffentlicht).Die erforderlichen Erklärungen wurden auch ordnungsgemäß protokolliert; nicht zuletzt spricht schließlich die ausdrücklich als Einigung in der Niederschrift enthaltene Regelung der Kostentragung für das Vorliegen einer Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche (vgl. hierzu VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.923 - juris).
- VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 1 M 11.504
Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung
Die Einigungsgebühr entfällt nach Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV-RVG nur dann, wenn der Rechtsstreit nicht durch ein mehrseitiges Einvernehmen, sondern durch ein einseitiges Anerkenntnis beendet wird, wobei auch hier ein rein materielles Anerkenntnis genügt (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 2 C 12.2523; B.v. 26.6.2009 - 21 C 09.700; B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777; OVG Hamburg, B.v. 22.8.2007 - 3 So 79/07; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.923 - alle in juris veröffentlicht).Die erforderlichen Erklärungen wurden auch ordnungsgemäß protokolliert; nicht zuletzt spricht schließlich die ausdrücklich als Einigung in der Niederschrift enthaltene Regelung der Kostentragung für das Vorliegen einer Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche (vgl. hierzu VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.923 - juris).